Praxis für Naturheilkunde und Osteopathie Julia Wanninger Koblenz

Honorar

Die meisten privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen für Beamte und für Postbeamte erstatten die Behandlungskosten der Heilpraktiker voll oder zum überwiegenden Teil.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht, in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenverordnung (GebüH) der Heilpraktiker.